Aktuell 04.12.2010 (Archiv)
Keine Verspätung trotz Schnee
Schneeberge, eisige Temperaturen oder Verkehrschaos entschuldigen die Unpünktlichkeit von Mitarbeitern nicht. Denn laut Gesetz haben Arbeitgeber das Recht auf ihrer Seite und können darauf pochen.Das gilt selbst dann, wenn eine Schneelawine die Autobahn überrollt hat oder Busse und Bahnen nicht mehr fahren. Der Grund: Angestellte tragen das Wegerisiko und müssen sich witterungsbedingt immer auf alles einstellen. Daher ist der Wetterbericht Pflicht.
Wer die Wetterverhältnisse ignoriert und wie immer zur Arbeit losfährt, riskiert im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Denn dann können sich Arbeitnehmer nur schwer auf den Umstand höherer Gewalt berufen. Obwohl witterungsbedingte Verspätungen von den meisten Arbeitgebern toleriert werden und eine Abmahnung oder gar Kündigung erst einmal nicht möglich ist, haben diese durchaus andere Möglichkeiten, Verspätungen zu sanktionieren.
Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!
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