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Aktuell  15.03.2022 (Archiv)

Autismus und Strafrecht

Das Strafrechtssystem versagt bei Personen mit Autismus, argumentieren Forscher der University of Cambridge.

So hat eine Umfrage mit Rechtsanwälten ergeben, dass die überwältigende Mehrheit ihrer Mandanten oft keine entsprechende Unterstützung oder Anpassungen erhalten hat. Im Juni 2020 hatte ein Bericht der Equality and Human Rights Commission gewarnt, dass das Strafrechtssystem bei Personen mit Lernbehinderungen und autistischen Menschen versagt. Details wurden in 'Autism Research' publiziert.

Die Forscher haben bei 93 Strafverteidigern eine Umfrage zu autistischen Menschen durchgeführt, die sie in den vergangenen fünf Jahren vertreten hatten. Ziel war es herauszufinden, welche Erfahrungen die Angeklagten mit dem Strafrechtssystem machten. Laut der Studie wird mit 52 Prozent nur die Hälfte der autistischen Menschen von der Polizei als schutzbedürftig angesehen. Das Gesetz sieht jedoch alle Betroffenen als vulnerabel an. Mit 35 Prozent erhielt mehr als ein Drittel der autistischen Angeklagten während der polizeilichen Untersuchungen keinen 'geeigneten Erwachsenen'.

Das war der Fall, obwohl ihre Diagnose der Polizei bekannt war und das Gesetz regelt, dass alle autistischen Personen laut dem Gesetz berechtigt sind, dass ein geeigneter Erwachsener bei Befragungen anwesend ist. Bei weiteren 18 Prozent war kein geeigneter Erwachsener anwesend, da die Diagnose der Polizei nicht bekannt war. Geeignete Erwachsene schützen die Interessen und Rechte von schutzbedürftigen Menschen, indem sie sicherstellen, dass sie gerecht behandelt werden und während einer Ermittlung tatsächlich teilnehmen können.

Nur 25 Prozent der autistischen Personen erhielten 'angemessene Anpassungen'. 38 Prozent erhielten sie nicht, obwohl die Anwälte angaben, dass sie von Vorteil wären. Weitere 33 Prozent erhielten keine Anpassungen, da ihr Diagnose zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Von den autistischen Menschen, deren Fälle zu einem Prozess führten, erhielt mit 22 Prozent mehr als eine von fünf Personen keine angemessenen Anpassungen, obwohl deren Anwälte angaben, dass das hilfreich wäre. Angemessene Anpassungen, wie Anschauungshilfen als Unterstützung der Kommunikation und zusätzliche Zeit zur Verarbeitung von Informationen, können von der Polizei zur Verfügung gestellt werden, um Häftlinge zu unterstützen.

Mit 47 Prozent waren bei fast der Hälfte der Fälle, bei denen Schwurgerichtsverfahren durchgeführt wurde, die Geschworenen nicht darüber informiert, dass der Angeklagte unter Autismus litt. 59 Prozent der Staatsanwälte und 46 Prozent der Richter oder Justizbeamten gaben an, dass sie während der Verhandlung etwas gesagt oder getan hatten, dass sie vermuten ließ, dass sie nicht über entsprechendes Wissen im Bereich Autismus verfügten. Laut Cambridge-Forscherin Carrie Allison ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Geschworenen Informationen über den Autismus des Angeklagten und seine Auswirkungen erhalten. Sonst interpretieren sie wahrscheinlich ein atypisches Verhalten des Angeklagten vor Gericht falsch.

Richter könnten mildernde Umstände nicht berücksichtigen, die sonst das Strafmaß beeinflussen würden. Die Studie hat auch gezeigt, dass Anwälte bei autistischen Mandanten in Hinblick auf selbstschädigendes Verhalten besorgter waren. Sie gaben auch eher an, dass ihre autistischen Klienten als Folge des Kontakts mit dem Strafrechtssystem einen Meltdown erlitten. Auch ist es laut der Erhebung den im Strafrechtssystem arbeitenden Personen oft nicht bewusst, dass eine Person unter Autismus leidet oder welche Auswirkungen eine derartige Diagnose hat. Viele Personen mit Autismus gaben ihre Diagnose zum Zeitpunkt des Kontakts mit der Polizei nicht bekannt oder wussten selbst nicht darüber Bescheid.

pte/red

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#Autismus #Gesetz #Recht #Studie



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