Gleink 1958-61 wg.Entschädigungich kenne mich mit dem Östereichischen Rechssystem nicht aus da ich schon 1962 die Alpenrepublik 15jährig verlassen habe. Normalerweise sind Entschädigungsforderungen nach solanger Zeit wegen Verjährung sinnlos. In Frankreich verjährt MORD sogar schon nach 10 Jahren. Aber nunmehr habe ich mich ein wenig eingelesen und lerne dassman den damaligen Träger des Caritas-Kinderheims SteyrGleink evtldoch noch verklagen kann wenn es gelingt die damaligen zweifelsfrei zu beweisenden Greueltaten auf eine Schiene´"Menschenrechtsverletzung" bringen kann. Nun da ist eine Organisation namens Kirche, Bistum o. ä. die systematisch an wehrlosen jungen Menschen kontinuierlich folteränliche Methoden angewannt hat. Das könnte bei Gericht als "Menschenrechtsverletzung" gewertet werde. In Folge gäge es nachÖRecht keine Verjährung. Also ich werde klagen und dabei € 150. 000 einfordern. Diese Summe ist dan gerechtfertigt wenn der Betroffene über seine Heimzeit hinaus jahrzehntelange seelische Leiden ertragen mußte. Laß sie bluten den diese Organisation ist auch heute noch verlogen und scheinheilig. Die können sich gegenseitig in den Arsch ficken. Mir egal. Ich bin tollerant und das Zölibatgelübte ist mir egal. Aber es sind nach wie vor Päderasten. Und der Papst darf auchauch schwul sein solange er es nur mit seinem Sekretär treibt.
Facebook: Grace Kuzel mit 1000 Fotos meiner Familie .
namen fallen mir nicht mehr viele ein. Von den Folterknechten:
Pater Wilhelm Mehl, Kettenraucher, Alkoholiker, Nazi,Schläger.
Pater Lemmer, ehem. SS Schläger.
Bruder Hermann, Schläger, Päderast.
Dan war da noch so ein dummer Bruder im schwarzen Talar.
Gorsky, ein dummer Mensch,Schläger.
Von den Zöglingen fallen mir wenig Namen ein: Christian Paal, Walter Lienbacher, Werner Falgar,
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