für alle ehemaligen Kindopfer besonders wichtigUnsere Gesetzte sind zu Gunsten der Täter ausgerichtet,besonders dann, wenn es um Verbrechen an wehrlosen Kindern geht. Da nicht selten sich unter den Tätern an Kindern,die kath. Kirche oder andere für unseren Staat zu schützende Verbrecher geht.
Jeder der denkt,dass Gesetze besonders die schwächsten in unserer Gesellschaft schützen sollten,der wird enttäuscht sein. Da unsere Gesetzte nur die von unseren Staat Schützens werte schützt und dazu gehören nicht unsere Kinder,nein das war nie so,zu den vom unserem Staat zu Schützenden, gehören die kath. Kirche und alle die zu dem grausamen System dazugehören,egal welche Verbrechen sie begehen,sie werden von unserem Staat strafrechtlich verschont.
Die was dabei auf der Strecke bleiben waren und sind unsere Kinder.
Das freut die Täter,die Kindesvergewaltiger und Kindesfolterknechte,den sie werden dadurch in ihrem grausamen Treiben bestärkt und hören mit ihren Verbrechen an wehrlosen Kindern nie auf.
Eine bis heute gesetzliche-strafrechtliche Tatverjährung, dient nur dem Täter und nie dem Opfer. Demnach betreibt der Staat Täter anstelle Opferschutz und fördert so kommende Verbrechen derer, die Kinder vergewaltigen oder anders foltern.
Menschenrechtsverbrechen haben keine strafrechtliche Verjährungsfrist,da dieses Verbrechen nie tatvejährt.
Demnach ist es für ehemalige Kindopfer wichtig,ihre Täter und die Jenigen, die für die Täter gesetzlich haftbar sind,weil sie tatwissentlich,um ihre hauseigenen Verbrecher,diese immer Anzeigenverschont haben,ihre Anzeigen und Klagen, egal ob zivilrechtlich oder strafrechtlich, unter dem Titel Menschenrechtsverletzung einzubringen,damit ist eine Täterschonende strafrechtliche Tatverjährung ausgeschaltet.
nowatschek. snap@gmail. com
Eva Nowatschek
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SNAP-Austria
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