Gerade Gleinkwäre wichtig. Was Geldflüsse anlangt. Denn LH Pühringer hat Gleink aus den oö Heimen in Sachen Entschädigung/Schmerzensgeld ausgeklammert, da Gleink, wie die oö Landesregierung argumentierte, Gleink kein Landesheim, sondern ein kirchliches Heim gewesen sei. Des weiteren sein Argument, Aufsichtspflicht über die jeweiligen Zöglinge hätte das Land OÖ lediglich dann gehabt, wenn sie von einer oberösterreichischen Behörde in ein Landesheim eingewiesen wurden, Zöglinge aus anderen Bundesländern fielen somit in die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften, Jugendwohlfahrt, Fürsorge etc. des anderen Bundeslandes, in meinem Fall Graz/Steiermark. Die Fälle aus Gleink gingen somit mit Zustimmung der Missbrauchten an die Klasnic-Kommission.