AW: geschädigterder Aufstand der ehemaligen Kindopfer egal ob aus staatlichen oder kath. Heimen und Internaten ist zur Rechtfertigung jeden einzelenem ehemaligen Kindopfer und unbedingten und absolut berechtigten Schadenersatzansprüchen - aber auch zur weiteren Kindopferverhinderung extrem wichtig.
Hallo liebe Geschädigte !
In Wahrheit gibt es nichts,was die Klasnic-Kommision und deren Mitglieder nicht wissen.
Das heißt,die sind über die Heime und Internate,wo diese unsagbar grausamen Verbrechen an wehrlosen Kindern waren,bestens informiert.
Auch wenn sie zeitweise überrascht tun.
Auch den Staat in seine Haftung durch eine Klage nehmen,
ist eine nicht nur gute Idee,sondern dient dazu,heutigen Jugendamtskindern,das selbe Verbrechen,wie sie Euch angetan wurden zu ersparen,in dem,den Jugendämtern gezeigt wird,so nicht.
Das Jugendamt hatte ab der Zeit,wo sie den Eltern deren Kinder abgenommen haben,die unbedingte Obsorgepflicht über die Kinder und nicht nur die diversen Heime,die ihre Verbrechen an wehrlosen Kindern tun konnten,da die genau gewußt haben,dass trotz Tatwissen,die Jugendämter tatduldig waren.
Das selbe gilt auch für die kath. Internate und Schulen ,da das
Konkordat Vertrag zwischen Kirche und Staat,dem Staat die gesetzliche aufgabe gab und gibt,die kath. Kirche nicht nur zu schützen und enormste Steuergelder an die kath. Kirche zu zahlen,sondern der Staat auch die Kontrollpflicht über die kath. Kirche hat,eine gesetzliche Verpflichtung die der Staat Österreich nie erfüllt hat.
herzliche Grüsse aus Wien
Eva Nowatschek
nowatschek. snap@gmail. com
SNAP-Austria
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SNAP Austria die Stimme
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Gewalt durch Geistliche
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