Persönlich gehört- und auf Nachfrage bestätigtDie Fälle die an die Klasnic-Kommission herangetragen werden unterliegen **keiner Verjährung**! Die Mitglieder der Kommission untersuchen die Fälle, jene werden bis zum Herbst gesammelt-aber auch danach - dann wird entschieden. Sie brauchen *keinen* Rechtsanwalt und gehen kein "Risiko" ein. Kirchennähe wird oft moniert - die Mitgliederliste ist gesellschaftlich gemischt. Irgendeine "Nähe", zu wem auch immer, egal wie die Kommission heißt oder zusammengesetzt ist, wird es immer geben. "Unabhängigkeit" vom Staat? Natürlich kann jeder und jede Fundamentalablehung betreiben,dann geht halt nichts weiter. Auf beiden Seiten nicht gewünschter Stillstand?