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Fotografen  18.12.2013 (Archiv)

Fotografen sind frei!

Die groteske Gewerbeordnung, die Fotografen einem restriktiven Zugang unterworfen hat, wurde für diesen Bereich aufgehoben - nach der Neuordnung 2012, einem Antrag des Verwaltungsgerichts und nun einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.

Wir erinnern uns an die Zeit vor 2012, als Fotografen noch durch den Meister ernannt wurden. Eine elitäre Gruppe sogenannter Berufsfotografen alleine durfte sich halbwegs lukrative Aufträge aufteilen. Zumindest theoretisch, denn lange schon waren Aufträge gar nicht mehr im Lande vergeben worden, sondern bei unseren EU-Freunden, die solche veraltete Gewerbeordnungen nicht hatten.

Unter Berufung auf Konsumentenschutz und Sicherheit (weil Fotografen ja Labore betrieben hatten - im letzten Jahrtausend zumindest) wollten Vertreter von Innung und dem alten Fotografenstand diesen Status beibehalten, fanden in der Regierung durch Minister Mitterlehner aber einen zuständigen Wirtschaftsminister vor, der ein offenes Ohr für jene (Berufsfotografen!) hatte, die eine Befreiung des Gewerbes forderten. Es kam zu einer Öffnung mit drei Jahres-Frist bis zur möglichen Ausübung.

Entscheidung zur Freiheit

Schon zuvor aber wurde durch einen betroffenen Fotografen eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Dieser sah die Regelungen verfassungswidrig, da Gleichstellung nicht gegeben ist (und andere Dinge). Wenn man bedenkt, dass die ähnlich arbeiteten Videofilmer und die noch ähnlicher arbeitenden Pressefotografen freie Gewerbe sind, ohnehin ein logischer Entscheid. Im realen Leben hat sich die Situation, die sich aus der Gewerbeordnung ableitet, ohnehin anders dargestellt - 'niemand hat sich an die Regeln gehalten' verratet uns ein Insider.

Der Verfassungsgerichtshof als oberste Instanz im Lande folgt diesem Antrag nun und hebt für Fotografen die Zugangsbeschränkungen auf. Ab sofort ist die Fotografie damit ein generelles freies Gewerbe. Die frühere Denkweise von Regierungen, schräge Gesetze dann einfach in Verfassungsrang zu heben, dürfte hier nicht angewendet werden - zu offensichtlich war zuvor schon der Wunsch der Verhandler, einen offenen Zugang zu ermöglichen. Nicht denkbar, dass man nun anachronistische Regeln erneut in Stein meißeln wird. Der VfGH hat sicherheithalber auch mögliche Bedenken entkräftet, um sich vor weiterer Arbeit damit zu schützen. Österreichs Fotografen sind also frei - und das ist gut so. Samt der 'gsunden Watschen' für die 'Verbrecher der alten Regelung' (Zitat aus den Foren).

Fragen ohne Antworten

Gleichzeitig blieben wesentliche Fragen der Praxis aber offen. Die gleich mit aufgehobene Novelle erlaubte ja den ungehinderten Zugang zur Vorstufe des kompletten Berufsfotografen. Im zurückliegenden Jahr wurden daher viele 'Fotodesigner' als Gewerbe angemeldet, die in drei Jahren automatisch zum vollwertigen Berufsfotografen umgestellt werden sollten. Sie hängen nun im luftleeren Raum ohne entsprechenden Gewerbeschein und ohne die Regeln der Novelle, die die Umstellung beinhaltet. Vermutlich muss hier eine entweder automatische Überführung geschaffen werden oder eine neue gesetzliche Basis. Und dann ist da noch die Kategorie der Pressefotografen (gleiche 'Baustelle' mit Dreijahres-Frist), die als Anhängsel in der Innung eher Schattendasein fristete. Noch wesentlicher: Die breite Basis an Anbietern der Realität, die bisher ohne Gewerbe aktiv war - auch diese gehört aufgegleist und legalisiert.

FAQ Fotografengewerbe 2013/2014
Wer wird künftig das Vollfotografengewerbe anmelden können?
Jeder, ohne Meisterprüfung und ohne Einschränkungen. Das bringt ein paar Formalitäten, SVA-Kosten etc. - aber ist im Prinzip einfach und ohne große Hürden.

Wann kann man nach neuen Regeln anmelden?
Das durch das Verfassungsgericht geänderte Gesetz gilt ab seiner Veröffentlichung. In einigen Tagen ist damit zu rechnen, der Server mit den aktuellen Gesetzen (RIS) zeigt den Stand.

Wo anmelden?
Die WKO nimmt einige Wege ab und verwaltet die NeuFÖG (Förderung für neue Unternehmen). Ansonsten reicht der Weg zur Gewerbebehörde, der meist auch online erfolgen kann.

Was passiert mit 'Halbfotografen' und Pressefotografen/Fotodesigner?
Die eingeschränkten Fotografen und Pressefotografen werden das Gewerbe ummelden müssen, sofern es bei der Bereinigung der Gesetze keine neue Ordnung mit automatischem Übertritt gibt. Sobald die Anmeldung möglich ist, sollte auch die Ummeldung eines bestehenden Gewerbes unkompliziert erfolgen können.

Wird die Innung auch die 'Neuen' vertreten?
Das lässt sich nach ersten Statements zumindest für die derzeit Handelnden dort nicht absehen. Die gesetzliche Vertretung scheint weiter nur ihren bisherigen Schützlingen verbunden zu bleiben und vom Rest nur die Kammerumlage zu kassieren. Ein Wechsel des 'Personals' ist hier sicher abzuwarten.



Offene Frage ist auch noch, wie lange es bis zur Kundmachung der Aufhebung der Gewerbeordnung braucht. Sobald diese veröffentlicht ist, gilt die Entscheidung des VfGH erst - und dann erst ist die Anmeldung bei der Gewerbebehörde nach neuen Bedingungen möglich. Die Veröffentlichung dauert in der Regel ein paar Tage bis Wochen - schließlich sind die Feiertage hier genauso wenig zuträglich wie streikende Beamte und wechselnde Regierungsverantwortlichkeiten. Man darf aber bereits in Kürze mit einer neuen Fassung im 'RIS', d.h. mit der Öffentlichkeit, rechnen.

Wer sich dafür interessiert und ganz sicher gehen will, sollte die Anmeldung dann auch vornehmen bzw. die Ummeldung seines eingeschränkten Gewerbescheins beantragen. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass die Regierung mit Verfassungsmehrheit (alleine das ist unwahrscheinlich) ein Gesetz über den Verfassungsgerichtshof stellt, gelten bis dahin zugestellte Bescheide weiterhin - dann kann dem Antragsteller also gar nichts passieren.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Gewerbeordnung #Gewerbe #Fotografen #Fotografie #Foto #Gericht #Recht #Verfassung



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