Fotografen 28.06.2012 (Archiv)
Liberalisierung des Foto-Gewerbes
Zwar wird der Gewerbeschein des Berufsfotografen nicht gleich zum freien Gewerbe, aber zumindest werden die Zugangsberechtigungen gelockert. Die neue Gewerbeordnung bringt Erleichterungen.Die Plattform 'Freie Fotografie' hat 10.000 Unterstützer hinter sich und ging mit der Forderung der Freigabe des Fotografen-Gewerbes an den Start. Die geplante Novelle durch den Wirtschaftsminister war ja auch so ausgelegt, die diversen Akteure der Regierungsparteien und Institutionen haben hier zwischenzeitlich jedoch Zweifel am Interesse 'normaler' Zustände laut werden lassen.
Endlich Freigabe des Fotografen-Gewerbes?
Freigabe der Fotografie wird verhindert?
Fotografie soll unfrei bleiben
Heute ging das Thema durch den zuständigen Ausschuss und mit der Arbeit der Initiative, dem Lobbying in den Gremien und Parteien und dem Druck durch die breiter werdende Öffentlichkeit konnte ein Weg gefunden werden, der gangbarer erscheint.
Der freie 'Pressefotograf' wird zum 'Fotodesigner' aufgewertet und darf im B2B-Bereich künftig sofort agieren. Drei Jahre in diesem Sonderstatus müssen durchgehalten werden (Kritiker meinen: 'Drei Jahre Illegalität' aussitzen), bevor dann ohne weitere Prüfung der Vollfotograf angemeldet werden kann. Bisherige Pressefotografen und eingeschränkte Berufsfotografen können die dreijahres-Frist natürlich auch für eine Ummeldung nutzen, Ausbildungen anerkannter Fotolehrgänge werden angerechnet.
Interessant ist, dass sich nur die Grünen für eine völlige Freigabe des Gewerbes analog zu allen anderen Ländern und analog etwa zu den Filmern (die im Gegensatz zu Fotografen schon 'frei' sind) eingesetzt haben, ein entsprechender Antrag aber von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. Insbesondere bei den 'wirtschaftsfreundlichen' Parteien verwundert die Einstellung zur Marktbeschränkung, die als weniger wirtschaftsliberal geltenden Grünen haben da eine deutlich ausgeprägtere Position bezogen.
Die nun ausgesprochene Regelung (der genaue Wortlaut steht noch aus) soll bald im Nationalrat abgestimmt werden und wird mit größter Wahrscheinlichkeit in Kürze zum geltenden Gesetz, dem eine Verordnung (zB. bezüglich anzurechnender Ausbildungen) beiseite gestellt wird. Sollte der Nationalrat das Ergebnis des Ausschusses ablehnen, kann er die ursprüngliche Fassung aus dem Wirtschaftsministerium (also die Freigabe des Fotografengewerbes) oder die Ablehnung der Novelle bestimmen. Beides erscheint nach dem heutigen Tag der Einigung undenkbar, man darf von einer Neuregelung noch im Sommer oder direkt nach der Pause im Herbst ausgehen.
Die Initiative Freie Fotografie kann sich jedenfalls auf die Fahne schreiben, einen tatsächlichen Fortschritt in diesem so starren Österreich erreicht zu haben. Und das einerseits bei der Mobilisierung so vieler Menschen in kurzer Zeit in einem 'Randthema' (diverse Volksbefragungen mit Reißerthemen waren weniger erfolgreich!), aber auch bei der realen Umsetzung in Form des Einflusses bei der Gesetzgebung. Versucht wurde in dieser Hinsicht ja schon häufiger, etwas zu bewegen. Geglückt ist das aber erst durch diesen harten Einsatz und viel Lobbying.
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