Minderjährig als Fotomodell
Minderjährige werden in Österreich besonders vom Gesetz beschützt und behütet, manche meinen: bevormundet. Deshalb ist es unter 18 gar nicht so leicht, Fotos machen zu lassen.Viele Fotografen lehnen Foto-Shootings mit Minderjährigen generell ab, weil das Gesetz hier nicht gerade einfach ist und Straftaten mit bis zu zwei Jahren Haft belohnt werden können. Zumindest aber gibt es viel zu bedenken, wenn es um minderjährige Fotomodelle geht - bis zur Volljährigkeit also sollte man entsprechende Vorbereitungen treffen.
Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche
Zu beachten gibt es jedenfalls das Jugendschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Zuerst zum Arbeitsschutz: Kinder (unter 15 Jahren) dürfen nicht arbeiten. Leichte Arbeit für kurze Zeit tagsüber ist mit Einwilligung der Eltern ab 13 möglich, auf jeden Fall aber nach dem Pflicht-Schulunterricht.
Jugendschutz
Dazu kommt noch der Jugendschutz an sich. Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen Fashion, Portrait, Akt, Erotik und Pornografie im Gesetz, schon eine reizende Pose in Kleidung kann also strafbar sein, wenn der Richter es so sieht. Obszönitäten und Erotik verbieten sich Minderjährigen Modellen also. Andere Arten der Fotografie sind jedoch erlaubt, entsprechende Einwilligungen (TFP...) sind aber von Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
In der Praxis
Viele Fotografen möchten bei minderjährigen Fotomodellen auf jeden Fall einen Elternteil anwesend haben, um Diskussionen nachher zu vermeiden - unter 16 ist das sogar gesetzliche Pflicht. Einige fordern auch die Unterschrift beider (!) Eltern am Vertrag, da schon ein Erziehungsberechtigter nachher Einwände haben könnte.
Minderjährige Models unter 18 dürfen keinesfalls erotisch dargestellt werden. Zwar ist Nacktheit erlaubt, obszön oder pornografisch darf es aber nicht sein und die Beurteilung dessen macht das Gericht. Wer auf Nummer sicher geht, vermeidet bei Minderjährigen also zweideutige Posen vor der Kamera.
All das gilt genauso bei Agenturmodellen unter 18 Jahren. Zwar wird die seriöse Agentur für die Einhaltung der Pflichten und Regeln sorgen, die Gesetze achten muss aber jeder Beteiligte. Der Fotograf tut gut daran, sich vertraglich genauso abzusichern, auch wenn das Modell bei einer Modellagentur gebucht wurde.
Das Alter hält man am Besten durch eine Kopie des Lichtbildausweises zusätzlich zum (TFP-)Vertrag fest. Minderjährige Modelle bringen Ausweis und Kopie am Besten schon mit. Unproblematisch ist alles dann, wenn die Modelle über 18 sind - ab der Volljährigkeit fallen die lästigen Pflichten weg.
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