Aktuell 20.10.2009 (Archiv)
Kinder nicht unnötig gequält
Das ist das Urteil rund um die umstrittene britische Skandal-Reality-Show 'Girls and Boys alone', bei der 20 Kinder ab 8 Jahren zwei Wochen von den Eltern getrennt werden.Die britische Medienregulierungsbehörde Ofcom hat Channel4 vom Vorwurf der Jugendschutzverletzungen freigesprochen. Hintergrund für das aktuelle Urteil ist die noch immer anhaltende Aufregung um die bereits im Februar dieses Jahres ausgestrahlte und äußerst umstrittene Reality-Show 'Boys and Girls Alone', bei der zehn Jungen und zehn Mädchen im Alter zwischen acht und zwölf Jahren zwei Wochen lang von ihren Eltern getrennt wurden.
Trotz insgesamt 180 Beschwerden, die in Bezug auf die Sendung bei der Behörde eingegangen seien, gebe es keinerlei Hinweise darauf, dass die teilnehmenden Kinder einem übermäßigen psychischen Stress ausgesetzt worden seien, befindet die Ofcom. Die Mehrheit der Fernsehzuseher, die anlässlich der Channel-4-Show eine Beschwerde verfassten, machte sich vor allem Sorgen um das seelische Wohl und die Sicherheit der minderjährigen Sendungsteilnehmer.
Diese hatten im Laufe der vierteiligen Sendung nämlich nicht mit gegenseitigen Mobbing- und Verbalattacken gegeizt und vielfach sogar verzweifelt vor der Kamera darum gebettelt, wieder nach Hause zu ihren Eltern zu dürfen. 'Viele Seher hatten den Eindruck, dass die Kinder in einem potenziell unsicheren Umfeld ohne elterlichen Beistand völlig allein gelassen wurden. Unsere detaillierte Untersuchung hat aber ergeben, dass dies nicht der Fall gewesen ist', zitiert der Guardian aus dem Ofcom-Entscheid.
Der Medienregulierungsbehörde zufolge haben sich keinerlei Beweise dafür finden lassen, dass die Kinder bei 'Boys and Girls Alone' die Opfer unnötiger Quälerei geworden seien. Channel 4 habe zu jeder Zeit sichergestellt, dass die Minderjährigen durch ein umfangreiches Set an Maßnahmen und Vorschriften geschützt waren. Insofern habe also auch kein Verstoß gegen die geltenden Rundfunk- und Jugendschutzrichtlinien stattgefunden. 'Wir möchten in diesem Zusammenhang aber noch einmal alle Rundfunkanbieter darauf aufmerksam machen, dass sie achtsamer mit den Empfindlichkeiten der Zuseher umgehen sollten, insbesondere in Bezug auf Programminhalte, die Kinder miteinschließen', heißt es von der Ofcom.
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